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Anwaltsportrait

Über mich

Eine kompetente und erfolgreiche Rechtsberatung erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung. Daher bin ich seit 1997 ausschließlich auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts und Vergaberechts tätig.

Zunächst war ich 5 Jahre Justiziarin der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, wo neben der rechtlichen Beratung auch die berufspolitische Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieure in Bayern zu meinen Aufgaben zählte.

Seit 2002 bin ich anwaltlich auf allen Gebieten des privaten Bau- und Architektenrechts tätig.

2008 habe ich die Qualifikation einer Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht erworben.

Seit 2013 habe ich meinen Tätigkeitsbereich als Mediatorin (DAA) auch auf das Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung ausgeweitet.

Im Frühjahr 2020 habe ich den theoretischen Teil der Ausbildung zur Fachanwältin für Vergaberecht mit Erfolg absolviert.

Als spezialisierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht betreue ich ausschließlich Mandate rund um die Immobilie, vor allem in den Bereichen Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht (gesetzliches Bauvertragsrecht und VOB/B) sowie Bauträgerrecht und Vergaberecht.

Publikationen

  • Binder/Messer: "Urheberrecht für Architekten und Ingenieure", Verlag C. H. Beck, 2. Auflage 2014 (Fachbuch in der Reihe "PraxisWissen Architektenrecht")

  • Ebert/Stork (Hrsg.): "Praxiskommentar zur HOAI 2013", Verlag De Gruyter 2015 (Bearbeitung der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen)

  • Kainz (Hrsg.): "Erfolg in Baustreitigkeiten" (Loseblattsammlung), Verlag Deubner Recht & Praxis, Mitautorin (Urteilsbesprechungen, aktuelle Beiträge, Bearbeitung Schriftsatzmuster)

  • Festschrift für Dieter Kainz, Werner Verlag 2019: "Die Bedeutung von Ästhetik und Geschmack für das Urheberrecht des Architekten – Beobachtungen in neuerer Rechtsprechung und öffentlichem Diskurs" (Aufsatz)

  • Baurecht 2020, 1858: "Die Bedeutung von Ästhetik und Geschmack für das Urheberrecht des Architekten" (Aufsatz)

  • ZfBR 2021, 491: "Architekten sind keine Rechtsberater" (Urteilsbesprechung)

  • ZfBR 2021, 332: "Von der Schriftform zur Textform - Was ist bei Honorarvereinbarungen zu beachten?"

  • Festschrift für Hans-Egon Pause, Beck Verlag 2022: "Der Eingriff in das Urheberrecht des Architekten am Beispiel bekannter Bauwerke in München – Eine rechtliche und städtebauliche Betrachtung" (Aufsatz)

  • ZfBR 2022, 3: "Unwirksame Klausel in Architeken-Musterverträgen: Kein dauerhaftes Zugangsrecht des Architekten nach Fertigstellung des Bauwerkes" (Urteilsbesprechung)

  • ZfBR 2023, 3: "Aufstockungsklagen: HOAI-Mindestsätze in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privaten bei Altverträgeb weiterhin anwendbar" (Urteilsbesprechung)

  • Kuffer/Wirth (Hrsg.): "Handbuch Bau- und Architektenrecht, 7. Auflage 2023", Werner Verlag 2023 (Bearbeitung des Kapitels "Die Haftung der Architekten und Ingeneure)