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Beratungsfelder

Architekten- und Ingenieurrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
  • Planungs- und baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Projektmanagement
  • Beratung bei Fragen rund um das Honorar der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute
  • Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen von Architekten, Ingenieuren sowie Sonderfachleuten
  • Durchsetzung von zusätzlichen Vergütungsansprüchen, wenn Ausführungsleistungen, Bauzeiten und Planungs-/Überwachungszeiträume angepasst bzw. Planungsleistungen geändert oder wiederholt werden müssen
  • Beratung bei Fragen rund um Mängel und Haftung der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute, Versicherungsfragen
  • Abwehr und Durchsetzung von Mängel- und Schadenersatzansprüchen (Gewährleistung)
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte)
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)

Privates Baurecht, Bauvertragsrecht

  • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (BGB oder VOB/B), GÜ-, GU-, Einzelgewerke- und Nachunternehmerverträgen
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsverhandlungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung und juristisches Projektmanagement (Nachtrags-, Bauzeit- und Mängelmanagement)
  • Vergütungsansprüche des Bauunternehmers
  • Abrechnung von Bauleistungen, insbesondere Nachtragsforderungen
  • Nachtragsmanagement (Leistungsänderungen, verlängerte Bauzeit, gestörte Bauabläufe)
  • Beratung und Vertretung bei Schadensfällen und zur Versicherung von Bauleistungen
  • Sicherheiten
  • Abwehr und Durchsetzung von Mängel- und Schadenersatzansprüchen (Gewährleistung) einschließlich der dazugehörenden Versicherungsfragen
  • Vertretung in Gerichtsverfahren (alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte)
  • Vertretung in selbständigen Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren)

Vergaberecht

  • Fragen zum Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts, Unterschwellenwert-Vergaben, Ausnahmetatbestände
  • Bieterfragen und Rügen
  • Prüfung der Vergabeunterlagen auf Vergabefehler
  • Vertretung bei Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und bei Beschwerdeverfahren vor den Vergabesenaten
  • Vertretung vor Gerichten und Schadensersatzforderungen

Beratungs-
philosophie

Mein erklärtes Ziel ist es, Mandanten so früh wie möglich beratend zu begleiten und hierdurch Konflikte zu vermeiden. Mit sachgerechter Vertragsgestaltung, juristisch abgesichertem Schriftverkehr oder der Moderation von Kommunikations- und Entscheidungsprozessen kann ich einen möglichst reibungslosen Bauablauf unterstützen und meinen Mandanten dadurch Zeit, Geld und Nerven sparen.

In Konfliktsituationen versuche ich konstruktive und wirtschaftliche Lösungen zu finden. Der Fokus liegt hierbei aus Kosten- und Zeitgründen auf außergerichtlichen Lösungen.

Gerichtliche Vertretung

Lässt sich ein Konflikt nicht lösen, scheue ich nicht den Weg der gerichtlichen Auseinandersetzung. Voraussetzung ist, dass die Prüfung der Sach- und Rechtslage und die Abwägung der Prozessrisiken im Dialog mit dem Mandanten zu dem Ergebnis kommen, dass der Prozess für meine Mandanten ein besseres Ergebnis erwarten lässt.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Schlichtung, Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung sind häufig sinnvolle Alternativen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die außergerichtliche Streitbeilegung hat den Vorzug, dass sie anders als streitige gerichtliche Verfahren nicht nur den Konflikt beendet, sondern eine positive Grundlage für die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen bilden kann. Die wesentlichen Vorteile dieser Art der Konfliktbeilegung liegen für Unternehmer vor allem in der zeitnahen, kostengünstigen und interessengerechten Lösung des Konflikts zur Zufriedenheit beider Parteien. Sie lässt wirtschaftliche Lösungen zu und gibt den Beteiligten die Flexibilität für „maßgeschneiderte“ und zukunftsgerichtete Konfliktlösungen, die im Korsett der Zivilprozessordnung in gerichtlichen Verfahren nicht möglich sind.

Bei der Findung solcher Lösungen unterstütze ich die Vertragspartner gern, sei es als Interessenvertreterin einer Partei oder als neutrale Gesprächsmoderatorin.

Fortbildung und Seminare als Dozentin / Trainerin

Regelmäßig halte ich Seminare und Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte, Architekten und Ingenieure auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieurrechts, des Honorarrechts sowie des Architekten-Urheberrechts u. a. am Bauzentrum München ab. Für die Deutsche Anwalt Akademie (DAA) bin ich in der Fachanwaltsausbildung Bau- und Architektenrecht als Dozentin tätig.

Inhaltlich und organisatorisch genau an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste und konkret auf Ihre Fort- und Weiterbildungsbedürfnisse zugeschnittene Veranstaltungen, wie z. B. Inhouse-Seminare, biete ich Ihnen bei Interesse gerne an.